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Allgemeine Vertragsbedingungen

AGB als PDF

1 Allgemeines
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB" genannt) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung der "top solutions
Gesellschaft für Softwareentwicklung und Managementberatung MbH" mit ihren Kunden. Der Kunde erkennt die AGB sowohl für den vorliegenden Vertrag wie
auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte als für ihn verbindlich an. Er verzichtet auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen. Diese werden auch nicht
durch Stillschweigen oder im Falle eines nicht ausdrücklichen Widerspruchs durch "top solutions" oder durch eine Leistung der "top solutions" Vertragsinhalt.
Vielmehr werden von den vorliegenden AGB abweichende Vereinbarungen nur wirksam, wenn diese zuvor für jedes einzelne Rechtsgeschäft gesondert schriftlich
von der Geschäftsführung der "top solutions" bestätigt worden sind.
1.2 Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden nachfolgend Vertragsgegenstand genannt. Gegenstand der werkvertraglichen Leistung ist die Entwicklung und
Realisierung individueller Projekte, ausgerichtet an den vertraglich vereinbarten Leistungsvorgaben. Software sind erstellte oder überlassene Programme, Teile
von Programmen, abgeleitete Programme und Datenbestände.

2 Geheimhaltung
2.1 Sämtliche Kundendaten, Kundeninformationen und Kundenunterlagen werden vertraulich behandelt und vor den Augen Dritter geschützt. Alle am Projekt
beteiligten Mitarbeiter und beauftragte andere Personen erhalten Zugang zu diesen Daten, sind aber zu Stillschweigen gegenüber "top solutions" verpflichtet. "top
solutions" hat mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihr mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die
gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind,
nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten.
2.2 Nach Abschluss eines Projektes werden die Kundendaten gesichert aufbewahrt, aber nicht gelöscht. Schriftliche Unterlagen des Kunden werden nur in den
Räumen von "top solutions" aufbewahrt und gegebenenfalls bei Besprechungsterminen mitgenommen. "top solutions" hat das Recht, Kunden auf ihre
Referenzliste zu setzen, wenn diese es nicht ausdrücklich untersagen. Gegenüber Dritten wird dabei lediglich über den Projektgegenstand, nicht jedoch über
Inhalt und Ergebnisse informiert. Sofern nicht anders vereinbart, darf "top solutions" die erstellten Lösungsschemata und Methoden mit Testdaten Dritten für
Akquisitionszwecke vorführen. Über das Projektvolumen sowie über Tagessätze wird Stillschweigen vereinbart. "top solutions" behält sich das Recht vor,
geschützte Sicherungskopien der Projektdaten auch außerhalb der Räume der "top solutions" GmbH aufzubewahren, um im Falle eines Diebstahls oder Brandes
auf diese Informationen zurückgreifen zu können.

3 Vergütung / Preise
3.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Preise oder Aufwandseinschätzungen die in Angeboten für die gesamte Entwicklung von Programmen angegeben sind, sind keine verbindlichen Preise oder
Aufwandseinschätzungen. Es handelt sich lediglich um Schätzungen. Die Entwicklung von individuellen Programmen oder die Anpassung von vorhandenen
Programmen erfolgt grundsätzlich nach Aufwand. D.h. es wird der tatsächliche Aufwand in Stunden zu den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt.
3.3 Funktionalitäten, die in der zum Auftrag gehörenden Leistungsbeschreibung nicht beschrieben wurden, sind in der Aufwandseinschätzung auch nicht
berücksichtigt worden, und damit auch nicht Bestandteil des Angebotes.
3.4 Die Vergütung (Honorar- und Auslagenersatz) von "top solutions" bemisst sich in erster Linie nach den schriftlichen Vereinbarungen.
3.5 Soweit nicht anders vereinbart, werden Reisekosten mit 10 % des Projektvolumens pauschal abgerechnet.
3.6 Bis zur Erfüllung ihrer Forderungen steht der "top solutions" ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Ergebnisse ihrer Arbeit sowie der Unterlagen zu.

4 Zahlungsbedingungen
4.1 Bei Projekten mit aufwandsbezogenen Abrechnungen und einer Entwicklungszeit über mehrere Kalendermonate erfolgt die Abrechnung monatlich.
4.2 Bei Projekten mit Fixpreis und einem Auftragsvolumen ab 5.000 EUR wird ein Drittel der vereinbarten Summe sofort bei Auftragserteilung fällig. Das zweite Drittel
wird bei Auslieferung und das dritte Drittel nach Abnahme der Software durch den Kunden fällig, spätestens allerdings 20 Arbeitstage nach Auslieferung bzw. 10
Tage nach der Abschlusspräsentation des Projektes. "top solutions" behält sich vor, die Software mit einer zeitlich begrenzten Laufzeit auszuliefern. Die
Laufzeitbegrenzung wird auf Kosten von "top solutions" nach Bezahlung der letzten Rate aus dem Programm entfernt. Unabhängig von der vorstehenden
Regelung ist die Gesamtprojektsumme spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung fällig.
4.3 Im Falle von Rechnungsstellungen sind alle Rechnungen sofort nach Zugang ohne jegliche Abzüge zur Zahlung fällig. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug
oder wird "top solutions" eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt, ist "top solutions" berechtigt, die Erbringung weiterer
Leistungen von einer Barzahlung abhängig zu machen.
4.4 Werden Wechsel, Schecks oder Lastschriften für bereits gelieferte Waren oder Leistungen nicht fristgerecht eingelöst oder werden Abbuchungsermächtigungen
mit Wirkung für bereits durch Auslieferung oder Erbringung der Leistung entstandene Forderungen widerrufen, werden sämtliche weitere Forderungen der "top
solutions" - unabhängig von einem etwaigen anders vereinbarten ursprünglichen Zahlungstermins - sofort fällig. Dasselbe gilt, wenn der Kunde mit der Erfüllung
einer Forderung in Verzug gerät.
4.5 Im Falle eines Verzuges werden von der "top solutions" Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank in
Rechnung gestellt. Ansprüche der "top solutions" auf Ersatz ihres weiteren Verzugsschadens bleiben unberührt. Der Kunde kann einen niedrigeren Schaden, "top
solutions" einen höheren Schaden nachweisen.
4.6 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit
Gegenforderungen ist nur zulässig, sofern die Gegenforderung von "top solutions" unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung von Ansprüchen,
die sich gegen "top solutions" richten, ist ausgeschlossen. In jedem Falle kann "top solutions" durch Leistung an den Kunden erfüllen (§ 354 a HGB)

5 Nutzungsrechte
5.1 Alle künftigen und gegenwärtigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an der gelieferten Software einschließlich der gelieferten
Systemsoftware oder an den in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen verbleiben bei "top solutions" oder bei ihren Lizenzgebern. Der Kunde erhält an der
Software einschließlich der gelieferten Systemsoftware und der an den in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht
zur Nutzung der Vertragsgegenstände im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zweckes.
5.2 Darf der Kunde die in Ziff. 5.1. aufgeführten Vertragsgegenstände nach dem Inhalt des Vertrages nur für eine zeitlich beschränkte Dauer nutzen, wird die
Übertragbarkeit des Nutzungsrechts, soweit diesem Ausschluss unabdingbare gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, ausgeschlossen. Die gelieferten
Vertragsgegenstände werden in diesem Falle überlassen, nicht veräußert. Dies gilt auch für die Lieferung von Testversionen. Werden die in Ziff. 5.1. aufgeführten
Vertragsgegenstände nach dem Inhalt des Vertrages an den Kunden veräußert, gilt Ziff. 5.3.
5.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas abweichendes vertraglich vereinbart wurde, darf der Kunde die in Ziff. 5.1. aufgeführten Vertragsgegenstände an Dritte, zu denen
auch Zweigstellen des Kunden gehören, nur unter vollständiger Aufgabe der eigenen Rechtsposition und nur nach den Maßgaben des § 69 c Ziff. 3 S. 2 UrhG
weitergeben. Vor der Weitergabe hat der Kunde den Dritten schriftlich zu verpflichten, die Vertragsbedingungen von "top-solutions" einzuhalten. Der Kunde wird
"top-solutions" über die Weitergabe schriftlich informieren und "top-solutions" versichern, nicht mehr im Besitz der in Ziff. 5.1 aufgeführten Vertragsgegenstände
oder Kopien hiervon zu sein.
5.4 Im übrigen sind sämtliche anderen Nutzungen und Verwertungen der in Ziff. 5.1 aufgeführten Vertragsgegenstände, insbesondere die Vervielfältigung, die
Vermietung, die Veröffentlichung und öffentliche Wiedergabe, gleich in welcher Form, die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere
Umarbeitungen untersagt, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.
5.5 § 69 d Abs. 2 UrhG bleibt unberührt. Der Kunde darf lediglich zu Sicherungszwecken eine Kopie der Programme, der Programmteile und der Datenbestände
anfertigen. Der Kunde hat die Kopie mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen.
5.6 Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellprogrammen steht dem Kunden nicht zu.
5.7 Die Installation der gelieferten Software kann im Unternehmen des Kunden auf einer Anzahl von PC`s des Kunden, die sich nach den vertraglichen
Vereinbarungen richtet, erfolgen. Als Unternehmen gilt insoweit das Unternehmen der natürlichen Person oder die juristische Person in der Ausformung zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Im Falle einer Verschmelzung, eines Erwerbs weiterer Unternehmensbestandteile, einer Veräußerung des Unternehmens,
einer Veräußerung von Unternehmensbestandteilen oder einer Auflösung des Unternehmens des Kunden gelten für die Berechtigung zur Nutzung der in Ziff. 5.1
aufgeführten Vertragsgegenstände in dem erweiterten, veräußerten oder aufgelösten Unternehmen oder Teil des Unternehmens die Ziff. 5.2 und 5.3 sinngemäß.
5.8 Im Falle der Installation eines neuen Programmstands oder eines aktualisierten Datenbestands ist der Kunde nicht mehr berechtigt, den vorherigen
Programmstand oder Datenbestand zu nutzen.
5.9 §§ 69 d Abs. 3 und 69 e UrhG bleiben unberührt. Eine Dekompilierung der in Ziff. 5.1 aufgeführten Software ist im Rahmen der Vorschriften des
Urheberrechtsgesetzes und nur unter der Beachtung von etwaigen Rechten Dritter an der Software zulässig, wenn "top solutions" trotz schriftlicher Anfrage des
Kunden die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit anderen Programmen notwendigen Informationen oder Unterlagen nicht in angemessener Frist
zur Verfügung stellt.
5.10 Von "top solutions" entwickelte Algorithmen und Verfahren bleiben Eigentum der "top solutions", die zur alleinigen Verwertung berechtigt ist. Dies gilt
insbesondere für das Recht auf Veröffentlichungen, die ausschließlich "top solutions" vorbehalten sind.
5.11 Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziff. 5 enthaltenen Beschränkungen, insbesondere bei unbefugter Weitergabe, Vervielfältigung usw. ist der Kunde
zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Diese beträgt im Fall der unbefugten Weitergabe an Dritte das vom Kunden aus der Weitergabe erlangte bzw. die
zwischen den Vertragsparteien für die Software vereinbarte Vergütung. Mindestens jedoch beträgt die Vertragsstrafe 5.000 EUR für jeden einzelnen Verstoß.
Davon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche der "top solutions".

6 Abnahme der Lieferung oder Leistung
6.1 Nach Fertigstellung der vertraglichen Leistung führt "top solutions" einen Abnahmetest durch und zeigt die Betriebsbereitschaft schriftlich an. Nach Abschluss des
Abnahmetests und Anzeige der Betriebsbereitschaft wird dem Kunden der Vertragsgegenstand zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann sodann den
Vertragsgegenstand vier Wochen im Rahmen eines Probebetriebs testen. Auftretende Mängel werden "top solutions" vom Kunden unverzüglich und schriftlich
sowie mit genauer Beschreibung der Mängel angezeigt. Mit Ablauf des Probebetriebes hat der Kunde gegenüber "top solutions" die Abnahme des
Vertragsgegenstands schriftlich zu erklären, wenn keine betriebsverhindernden oder wesentlichen betriebsbehindernden Mängel aufgetreten sind, welche die
Funktionen des Vertragsgegenstands wesentlich beeinträchtigen. Auch sonstige Mängel sind "top solutions" unverzüglich und schriftlich sowie mit genauer
Beschreibung der Mängel anzuzeigen. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde zwei Wochen nach Ablauf des Probebetriebes "top solutions"
gegenüber nicht die Verweigerung der Abnahme schriftlich erklärt hat. Während des Probebetriebs festgestellte nicht wesentliche Abweichungen des
Vertragsgegenstands von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
6.2 Wird ein Abnahmeprotokoll gefertigt, so gilt dies als förmliche Abnahme im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches
6.3 Ist nach dem Inhalt des Vertrages eine Abnahme nicht erforderlich, so finden die Vereinbarungen der Ziff. 6) keine Anwendung.

7 Haftung
7.1 Eine Haftung von "top solutions" - gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn der Schaden
a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von "top solutions" zurückzuführen ist.
7.2 Haftet "top solutions" gemäß Ziff. 7.1 a für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die
Haftung auf das Vertragsvolumen und auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Kunde bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu
diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.
7.3 Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziff. 7.2 gilt im kaufmännischen Geschäftsverkehr in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit von
Mitarbeitern oder Beauftragten von "top solutions" verursacht werden, welche nicht zu deren Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören.
7.4 In den Fällen der Ziff. 7.2 und 7.3 haftet "top solutions" nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
7.5 Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet "top solutions" ebenfalls nur in dem aus Ziff. 7.1 bis 7.4 ersichtlichen Rahmen
und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die tägliche Anfertigung von
Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre. Der Kunde verpflichtet sich bei Vertragsabwicklung, regelmäßig und selbständig die
Daten des Systems zu sichern. Die gilt insbesondere für alle Daten vor der Erstinstallation oder dem Einspielen von Updates im System.
7.6 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. 7.1 bis 7.5 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von "top solutions".
7.7 Eine eventuelle Haftung von "top solutions" für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder wegen der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden bleibt von den Regelungen der Ziff. 7 unberührt.
7.8 Darstellungen in Testprogrammen, Produkt- und Projektbeschreibungen bedeuten keine Garantie oder Übernahme sonstigem Risikos. Über die Erfüllung des
Vertrags hinaus kann von "top solutions" keinerlei Haftung übernommen werden, insbesondere nicht für den ordnungsgemäßen Umgang mit der Software oder für
die Richtigkeit der Ergebnisse. Außerhalb der Programmbeschreibung haftet "top solutions" dem Kunden gegenüber nicht für Auswahl, Einsatz, Anwendung und
Nutzung des Programms sowie Eignung für den vom Kunden vorgesehenen Zweck. Der Kunde hat geprüft, dass die Spezifikation des Vertragsgegenstands
seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
7.9 "top solutions" kann einwenden, dass der Kunde für den Schaden mitverantwortlich ist. Eine Haftung von "top solutions" ist ausgeschlossen, sofern der Kunde
seinerseits ungeeignete Hardware benutzt oder Veränderungen an der Software vornimmt und der Schaden hierauf zurück zu führen ist.

8 Gewährleistung
8.1 Nach dem Stand der Software-Entwicklung ist es nicht möglich, Computer-Programme so zu entwickeln, dass diese unter allen erdenklichen Bedingungen
fehlerfrei arbeiten. "top solutions" leistet Gewähr dafür, dass die Leistung frei von Sachmängeln ist. Dies ist der Fall, wenn sie sich für die nach den vertraglichen
Vereinbarungen vorausgesetzte bzw. für die gewöhnliche Verwendung eignen bzw. eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Werken oder Leistungen der gleichen
Art üblich ist und die der Besteller nach Art des Werkes erwarten kann.
8.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, übernimmt "top solutions" keine Gewähr für die Verträglichkeit der entwickelten Software mit anderen Programmen
oder Hardware-Bestandteilen. Garantiert wird die Lauffähigkeit der Software auf einem "top solutions"-Referenzrechner, dessen Konfiguration (Hardware und
Software) von "top-solutions" bekannt gegeben wird. Bei einem Update auf eine andere Programmversion der Standard-Software, die von der "top solutions"-
Software benutzt wird, oder des Betriebssystems kann die Lauffähigkeit der Software von "top solutions" nicht garantiert werden. Für eine Anpassung der "top
solutions"-Software ist ein neuer Auftrag erforderlich. Der Kunde hat in jedem Fall vor der Installation der "top solutions"-Software dafür Sorge zu tragen, dass
seine Daten gesichert sind.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Software, Unterlagen oder die übrigen Leistungen der "top solutions" auf offensichtliche Mängel zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel wie z. B. das Fehlen von vertraglich zugesagten Datenträgern oder Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen sind
schriftlich mit genauer Beschreibung des oder der Mängel unverzüglich nach Lieferung vom Kunden zu rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen
ebenfalls unverzüglich nach dem Erkennen mit genauer Beschreibung des oder der Mängel vom Kunden gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und
Rügefrist gelten die Leistungen in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt und abgenommen. Sofern "top solutions" gleichwohl tätig wird, stellt "top
solutions" den Aufwand in Rechnung.
8.4 Im Falle von Mängeln hat der Kunde zunächst nur Anspruch auf Beseitigung. "top solutions" ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Sofern der Kunde
hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt ist, hat er "top solutions" zumindest zwei Nacherfüllungsversuche zu gewähren. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine
Herabsetzung der Vergütung oder eine Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, solange die "top solutions" ihren Verpflichtungen zur Behebung des
oder der Mängel nachkommt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von "top solutions" und kann z.B. durch Fehlerbeseitigung, durch Überlassen eines neuen
Programm- und/oder Datenbestandes oder durch das Aufzeigen von Möglichkeiten, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden, erfolgen. Der Kunde wird einen
neuen Programm- oder Datenbestand auch dann übernehmen, wenn dies zu einem zumutbaren Anpassungs- oder Umstellungsaufwand führt.
8.5 Der Kunde wird "top solutions" bei der Mängelbeseitigung im Umfang der hierzu erforderlichen Mitwirkung unterstützen. Der Kunde wird angemessene
Vorkehrungen für den Fall treffen, dass der oder die Vertragsgegenstände ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten, insbesondere durch laufende
Überprüfung und Datensicherung und ihm möglichen Störungsdiagnose.
8.6 Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Für einen Anspruch auf
Schadensersatz gelten die Regelungen in Ziff. 7. Andere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für eine
Mangelbeseitigung durch Dritte oder Ansprüche auf den Ersatz von Vertragskosten, gleich aus welchem Rechtsgrund die Ansprüche resultieren, sind
ausgeschlossen.
8.7 Sämtliche Gewährleistungspflichten der "top solutions" entfallen, wenn vom Kunden oder von dritter Seite Eingriffe in die Leistung von "top solutions"
insbesondere in die Software vorgenommen werden oder diese vom Kunden verändert wurde und der Kunde nicht beweist, dass der Mangel hiervon unabhängig
ist. Soweit Störungen oder Mängel auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind, ist "top solutions" berechtigt, dem Kunden die für die Mängelbeseitigung
entstehenden Kosten gesondert in Rechnung zu stellen. "top solutions" leistet außerdem solange keine Gewähr, solange der Kunde den oder die
Vertragsgegenstände entgegen vertraglich vereinbarten Nutzungsbeschränkungen und / oder Ziff. 5 dieser Vereinbarungen nutzt.
8.8 Die Gewährleistungsfrist beginnt nach der Abnahme und dauert 1 Jahr, sofern vertraglich nichts abweichendes vereinbart wurde.

9 Termine und Fristen
9.1 Angaben zum Lieferzeitpunkt sind nicht verbindlich. Eine Gewährleistung für die Einhaltung bestimmter Termine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher
Bestätigung übernommen. Ausprüche des Kunden aufgrund einer Nichteinhaltung des vereinbarten Termins durch "top solutions" setzen in jedem Falle ein
Verschulden von "top solutions" voraus. Teillieferungen sind zulässig.
9.2 Unvorhergesehene und unverschuldete Hindernisse wie z. B. urheberrechtlich bedingte Verbote, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei "top solutions" oder ihren
Zulieferern z. B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrungen berechtigen "top solutions" zu einer angemessenen Verlängerung der
vereinbarten Termine und Fristen und der Inanspruchnahme eines angemessenen Zeitraums zum Wiederanlaufen nach Ende der Störung. Gleiches gilt, wenn
"top solutions" auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.
9.3 Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Gerät "top solutions" mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug, so
entstehen Ansprüche, gleich welcher Art, erst ab dem fruchtlosen Ablauf einer Nachfrist, die mindestens 12 Arbeitstage betragen muss.

10 Mitwirkung, Unterlassene Mitwirkung, Annahmeverzug des Kunden
10.1 Der Kunde wird "top solutions" bei der Durchführung des Vertrages unterstützen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Der Kunde wird "top solutions"
insbesondere auch alle notwendigen Informationen, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind, geben und zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu
den Geschäftsräumen gewähren. Vor jeglichen Eingriffen in die Datenverarbeitung und Datenverarbeitungsanlagen oder Einrichtungen wird der Kunde eine
Datensicherung durchführen. "top solutions" wird den Kunden rechtzeitig vor solchen Eingriffen benachrichtigen.
10.2 Unterlässt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von "top solutions" angebotenen Leistungen in Verzug, so ist "top
solutions" berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass die Fortführung des Vertrages nach Ablauf der Frist abgelehnt wird. Nach
erfolglosem Fristablauf ist "top solutions" zum Rücktritt vom Vertrag oder zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch von
"top solutions" auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des
verursachten Schadens. Dieser Anspruch entsteht auch für den Fall, dass "top solutions" von ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

11 Eigentumsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt
11.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsverbindungen zwischen den Vertragsparteien, gleich aus welchem Rechtsgrund die
Forderungen sind, behält sich "top solutions" das Eigentum an sämtlichen gelieferten Vertragsgegenständen, wozu auch Unterlagen, Projektberichte etc. gehören,
und den Widerruf der dem Kunden eingeräumten Nutzungsbefugnisse an der überlassenen Software vor. Der Kunde hat "top solutions" unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn Dritte auf die Software oder Datenbestände von "top solutions" zugreifen wollen. Der Kunde hat Dritte auf die rechtlichen Beschränkungen,
die aus dem Eigentumsvorbehalt folgen, hinzuweisen.
11.2 "top solutions" kann die dem Kunden eingeräumten Nutzungsbefugnisse widerrufen, wenn der Kunde die Nutzungsbeschränkungen der Ziff. 5 nicht einhält oder
gegen die Geheimhaltungspflicht der Ziff. 2 verstößt und sein Verhalten auch nach einer schriftlicher Abmahnung und der Androhung des Widerrufs nicht sofort
unterlässt.
11.3 Im Falle eines Widerrufs der Nutzungsbefugnis hat der Kunde alle Liefergegenstände und Kopien herauszugeben. Auch hat er die gespeicherten Programme und
Datenbestände zu löschen. Der Kunde hat "top solutions" gegenüber die Herausgabe und Löschung schriftlich zu versichern.

12 Rechte Dritter
"top solutions" steht dafür ein, dass der Übertragung von Rechten nach Maßgabe der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen keine Rechte
Dritter entgegenstehen. Falls Dritte entgegenstehende Schutzrechte gegen den Kunden geltend machen, wird der Kunde "top solutions"
unverzüglich schriftlich informieren. "top solutions" kann für den Kunden die Ansprüche abwehren oder befriedigen oder dem Kunden die
Aufwendungen zur Abwehr der Ansprüche Dritter ersetzen. "top solutions" kann statt dessen die betroffenen Lieferungen und Leistungen in
angemessenem Zeitraum gegen gleichwertige austauschen.

13 Abschlussbestimmungen
13.1 Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, kommen auf das Vertragsverhältnis ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.
13.2 Die in den Vereinbarungen enthaltenen Schriftformerfordernisse sind Wirksamkeitsvoraussetzungen.
13.3 Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung entstehenden
Streitigkeiten, auch aus Wechseln und Schecks, ist unser, wenn der Kunde Vollkaufmann oder einem Vollkaufmann gleichgestellt ist, ebenfalls unser
Geschäftssitz.
13.4 Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unrichtigen Bestimmung gilt in
diesem Fall, was dem erkennbar gewollten Vertragszweck gleichkommt. Dies gilt im Falle einer Lücke entsprechend.

(03/2005)

Auf einen Blick

  • top solutions
    Gesellschaft für Softwareentwicklung und Managementberatung mbH
    Berliner Ring 161 a
    64625 Bensheim
  • AGB als PDF